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Allgemeine Geschäftsbedingungen der entgeltdirekt Koallick & Partner GbR

1. Geltungsbereich, Vertragsabschluß

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Mandanten und der entgeltdirekt geschlossenen Verträge für die Dauer der Geschäftsbeziehung. entgeltdirekt wird den Mandanten über Änderungen dieser Geschäftsbedingungen unverzüglich informieren.

Sofern in einem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind die Angebote von entgeltdirekt freibleibend. Erst durch die schriftliche Bestätigung durch entgeltdirekt werden Vertragsabschlüsse/Vereinbarungen verbindlich.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet und ausgewiesen.

2. Vertragsgegenstand, Auftragsdatenverarbeitung

Vertragsgegenstand ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Entgeltabrechnungsleistungen.

Steuer- oder Rechtsberatung wird von entgeltdirekt nicht erbracht.

Für über die vertraglich vereinbarte Entgeltabrechnung hinausgehende Leistungen im Personalmanagement wie z.B. Mitarbeitergewinnung, Personalbetreuung, Personalentwicklung ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

entgeltdirekt erfasst, speichert, verarbeitet und nutzt die vom Mandanten zur Entgeltabrechnung übermittelten personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer des Mandanten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des jeweiligen Vertrages und ausschließlich im Auftrag des Mandanten (Auftragsdatenverarbeitung). Für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist der Mandant allein verantwortlich.

3. Mitwirkung des Mandanten

Der Mandant wird auf eigene Kosten entgeltdirekt alle für die Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen und Unterlagen unter Nutzung der von entgeltdirekt bereitgestellten Formulare zur Verfügung stellen.

Der Mandant wird die Entgeltabrechnungsdaten in der vereinbarten Weise in schriftlicher Form per Post, Fax oder Email an entgeltdirekt übermitteln. Der Mandant wird insbesondere die zur Erfassung der Stamm- und Bewegungsdaten dienenden Formulare der entgeltdirekt nach bestem Wissen und Gewissen rechtzeitig, richtig und vollständig ausfüllen und an entgeltdirekt übermitteln. Der Mandant vermittelt alle Daten, die zum Aufbau künftiger Entgeltabrechnungen erforderlich sind, rechtzeitig, richtig und vollständig an entgeltdirekt. Bei fehlerhafter und unterlassener Mitwirkung des Mandanten ist entgeltdirekt berechtigt, den zusätzlichen Aufwand gesondert in Rechnung stellen.

Der Mandant wird erstmals bei Vertragsbeginn und dann laufend vor jeder Abrechnung die Freigabe der Entgeltabrechnungsdaten erklären.

Bei einer eventuellen Betriebsprüfung wird der Mandant im erforderlichen Umfang mitwirken. Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben.

4. Leistungsvoraussetzungen, Fristen

Nach Abschluß des Vertrages wird entgeltdirekt auf der Grundlage der vom Mandanten übermittelten Daten im Auftrag des Mandanten eine Firmen- und Mitarbeiterstammdatei sowie weitere Dateien einrichten, soweit diese für die Erfüllung der vereinbarten Vertragsleistungen erforderlich sind.

entgeltdirekt ist verpflichtet, die vereinbarten Abrechnungsleistungen bis zum vereinbarten Termin zu erbringen und die Abrechnung an den Mandanten abzuschicken. Der Mandant ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Daten so rechtzeitig an entgeltdirekt zu übermitteln, dass diese spätestens fünf Arbeitstage (Mo bis Fr) vor dem vereinbarten Abrechnungstermin (unter Berücksichtigung eventueller Sonn- und Feiertage) gemäß Ziff. 3. entgeltdirekt vorliegen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der Daten verschiebt sich der Abrechnungstermin um den Zeitraum der Verspätung. Dadurch entgeltdirekt entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.

entgeltdirekt ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, anstelle der geschuldeten Lohnabrechnungen Abschlagsrechnungen zu erteilen. Die Durchführung von Abschlagsrechnungen ist dem Mandanten bei Bekanntwerden des wichtigen Grundes unverzüglich schriftlich (Fax oder Email) mitzuteilen. entgeltdirekt ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Abrechnung innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen ab Versand der Abschlagsberechnung zu erstellen und an den Mandanten abzusenden.

5. Preise, Rechnungen, Zahlungen

Die Leistungen der entgeltdirekt werden nach dem vertraglich vereinbarten Preis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet. entgeltdirekt stellt ihre Leistung nach jeder durch den Mandanten freigegebenen Abrechnung bzw. Korrektur in Rechnung. Die Rechnung ist spätestens eine Woche nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.

entgeltdirekt hat das Recht, die vereinbarte Vergütung durch schriftliche Ankündigung (per Post, Fax oder Email) unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende zu ändern. Eine solche Änderung ist frühestens 12 Monate nach Vertragsabschluß zulässig. Soweit eine Vergütungserhöhung um mehr als 15% erfolgt, hat der Mandant das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen.

Gegenüber den Forderungen von entgeltdirekt kann der Mandant nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Mandant ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von entgeltdirekt an den Mandanten gelieferte Leistungen und Waren verbleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von entgeltdirekt.

7. Gewährleistung

entgeltdirekt gewährleistet, dass ihre Lieferungen und Leistungen nicht mit Mängeln oder Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit des jeweiligen Vertragsgegenstandes zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Auftretende Mängel sind entgeltdirekt unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher Form (per Post, Fax oder Email) nachvollziehbar mitzuteilen. Gelingt entgeltdirekt die Beseitigung der angezeigten Mängel oder Fehler im Rahmen der Nacherfüllung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Mängelanzeige und ist die Beseitigung auch innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der erneuten Mängelanzeige des Mandanten nicht erreicht, so stehen dem Mandanten die jeweiligen weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Ergibt eine Prüfung, dass kein von entgeltdirekt zu vertretender Mangel oder Fehler vorgelegen hat, so kann entgeltdirekt eine angemessene Aufwandserstattung vom Mandanten verlangen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

8. Haftung

Für die Haftung der entgeltdirekt sowie für die Haftung ihrer Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gelten - gleich aus welchem Rechtsgrund - folgende Regelungen:

engeltdirekt haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften unter Begrenzung der Schadenshöhe auf die Schäden, die aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar sind,

a)  für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder sonstige Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der entgeltdirekt oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden;

b)  für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;

c)  soweit der Fall der Unmöglichkeit oder des Verzuges vorliegt.

Die Haftung für Ansprüche aus einer eventuell abgegebenen Garantie, wegen Arglist oder wegen Rechtsmängeln, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Im übrigen findet eine Haftung nicht statt.

Ein Mitverschulden des Mandanten, z.B. unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Organisationsfehler oder eine unzureichende Datensicherung sind dem Mandanten anzurechnen. entgeltdirekt haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur insoweit, soweit der Mandant alle üblichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen hat.

Der Mandant ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelung unverzüglich gegenüber entgeltdirekt schriftlich anzuzeigen oder von ihr aufnehmen zu lassen, so dass entgeltdirekt möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Mandanten noch Schadensminderung betreiben kann.

9. Höhere Gewalt

Bei unvorhergesehenen, unvermeidbaren und außergewöhnlichen betriebsfremden Ereignissen (höhere Gewalt), die die Leistungen der entgeltdirekt erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, ist entgeltdirekt berechtigt, die Erfüllung der Leistungsverpflichtung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit von längstens zwei Monaten hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Ereignisse gleich, die entgeltdirekt nicht zu vertreten hat.  

10. Geheimhaltung, Datenschutz

entgeltdirekt verpflichtet sich, sämtliche ihr im Rahmen des Vertrages übermittelten personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen vertraulich zu behandeln und sie nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Anweisungen des Mandanten zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur dann zulässig, wenn diese Weitergabe zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht.

Sämtliche Mitarbeiter von entgeltdirekt sind auf die strikte Einhaltung des Datenschutzes und der Geheimhaltung verpflichtet worden.

Der Mandant versichert, die gemäß Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Einwilligungen zur Übermittlung personenbezogener Entgeltabrechnungsdaten an entgeltdirekt zuvor eingeholt zu haben. Der Mandant ist für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an entgeltdirekt allein verantwortlich.

11. Unterauftragnehmer

Die Verarbeitung der Daten, der Ausdruck  und die Verpackung der erstellten Dokumente erfolgt z.Zt. bei einem vertraglich gebundenen Unterauftragnehmer.

Der Unterauftragnehmer der entgeltdirekt ist vertraglich auf die strikte Einhaltung des Datenschutzes und der Geheimhaltung verpflichtet worden.

entgeltdirekt ist jederzeit berechtigt, Unterauftragnehmer auszuwechseln oder neu aufzunehmen bzw. die Verarbeitung der Daten sowie deren Ausdruck und Verpackung selbst durchzuführen, wenn dies betrieblich und technisch erforderlich sein sollte. entgeltdirekt wird den Mandanten über derartige Änderungen informieren.

13. Vetragsdauer

Die Vertragsdauer wird im Vertrag mit dem Mandanten festgelegt.

Während der ersten drei Monate ab Beginn des Vertragsverhältnisses kann der Vertrag von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine zum Zeitpunkt der Kündigung bei entgeltdirekt schon begonnene bzw. eingeleitete Entgeltabrechnung bleibt hiervon unberührt.

Nach Ablauf der ersten drei Monate kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und nach Erledigung eventueller Abschlußarbeiten wird entgeltdirekt sämtliche Dokumente und Unterlagen aus den Entgeltabrechnungsleistungen dem Mandanten zur Abholung bereitstellen bzw. gegen Entgelt zusenden. Anschließend wird entgeltdirekt sämtliche Daten des Mandanten löschen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Verjährung

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche gegen entgeltdirekt beträgt ein Jahr ab Entstehen des Anspruches und Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz beruht.

15. Salvatorische Klausel

Sollte ein Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

16. Deutsches Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

17. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck.

 

Grafrath, den 15.12.2010